Rechtsprechung
   BGH, 10.06.1960 - 2 ARs 76/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,995
BGH, 10.06.1960 - 2 ARs 76/60 (https://dejure.org/1960,995)
BGH, Entscheidung vom 10.06.1960 - 2 ARs 76/60 (https://dejure.org/1960,995)
BGH, Entscheidung vom 10. Juni 1960 - 2 ARs 76/60 (https://dejure.org/1960,995)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1960,995) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen einen Steuerstrafbescheid - Änderung der örtlichen Zuständigkeit durch Übertragung nach § 12 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) - Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit im Steuerstrafverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 14, 343
  • NJW 1960, 1681
  • MDR 1960, 862
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.07.1959 - 2 ARs 86/59
    Auszug aus BGH, 10.06.1960 - 2 ARs 76/60
    (Im Anschluß an BGHSt 13, 186.).

    Wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat, ist daher eine Übertragung im Strafbefehlsverfahren erst nach Beginn der Hauptverhandlung auf Grund eines rechtzeitigen Einspruches zulässig, da erst dann die Staatsanwaltschaft endgültig gebunden ist (BGHSt 13, 186).

  • BGH, 07.11.1957 - 2 ARs 143/57
    Auszug aus BGH, 10.06.1960 - 2 ARs 76/60
    Es besteht hierfür auch kein Bedürfnis; denn die Staatsanwaltschaft kann die Sache unter Zurücknahme der Vorlage bei dem Amtsgericht Traunstein an die Staatsanwaltschaft abgeben, die für das Gericht des Wohnsitzes des Angeklagten zuständig ist; denn nach §§ 446 Abs. 2, 462 AbgO, § 143 GVG richtet sich die örtliche Zuständigkeit auch in Steuerstrafverfahren nach den allgemeinen Vorschriften der §§ 7 bis 11 StPO mit dem zusätzlichen Gerichtsstand nach § 446 Abs. 2 AbgO (BGHSt 11, 56, 59) [BGH 07.11.1957 - 2 ARs 143/57].
  • BGH, 20.02.1990 - 5 StR 48/90

    Wirksamkeit der Einstellung bei anderweitiger Anklageerhebung

    Die Regelung des § 12 Abs. 1 StPO, wonach dem Gericht der Vorzug gebührt, das die Untersuchung zuerst eröffnet hat, gilt für das Verfahrensstadium zwischen Anklageerhebung und Eröffnungsbeschluß nicht (vgl. BGHSt 14, 343, 344; 21, 212, 215 [BGH 07.03.1967 - 2 ARs 60/67] ; KK-Pfeiffer, StPO 2. Aufl., § 12 Rdn. 2; KMR-Paulus, StPO 7. Aufl., § 12 Rdn. 5; Kleinknecht/Meyer, StPO 39. Aufl., § 12 Rdn. 1; LR-Wendisch, StPO 24. Aufl., § 12 Rdn. 10 ff; SK/StPO-Rudolphi § 12 Rdn. 8 f).
  • BGH, 07.03.1967 - 2 ARs 60/67

    Verhinderung der Gerichte - Möglichkeit für eine Übertragung der gerichtlichen

    Die Gründe, welche eine Übertragung aus Zweckmäßigkeitserwägungen gemäß den §§ 12 Abs. 2, 13 Abs. 2 StPO erst zulassen, wenn das Hauptverfahren eröffnet worden ist (BGHSt 10, 391; 14, 314 [BGH 31.05.1960 - 5 StR 168/60]; 16, 391) [BGH 10.11.1961 - 4 StR 407/61]oder in bestimmten besonders geregelten Verfahren die Hauptverhandlung begonnen hat (BGHSt 13, 186; 13, 210 [BGH 30.06.1959 - 2 ARs 158/58]; 14, 179, 181 [BGH 25.03.1960 - 2 ARs 30/60]; 14, 343), [BGH 14.06.1960 - 1 StR 73/60]treffen für § 15 StPO nicht zu.
  • BGH, 10.04.1968 - 4 StR 671/67

    Voraussetzungen für das Vorliegen von Revisionsgründen - Voraussetzungen für das

    Nach, der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs umfaßt der Offenbarungseid nicht alle Angaben, die vom Schuldner tatsächlich verlangt werden, sondern nur solche, die von ihm nach § 807 ZPO verlangt werden dürfen (BGHSt 8, 399; 14, 345 [BGH 10.06.1960 - 2 ARs 76/60]; 19, 126) [BGH 29.10.1963 - 1 StR 387/63].
  • BGH, 25.06.1980 - 2 ARs 169/80

    Antrag auf Übertragung des Verfahrens vor Eröffnung des Hauptverfahrens

    Das aber wäre nach ständiger Rechtsprechung Voraussetzung für eine Übertragung nach dieser Vorschrift (BGHSt 10, 392 [BGH 11.10.1957 - 2 ARs 167/57]; 13, 186, 189; 14, 343, 344; 16, 391, 392).
  • BGH, 14.08.1963 - 2 StR 159/63

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Demgemäß begründen nicht alle falschen Angaben eine Eidesverletzung, sondern nur solche, die den Bestand des Vermögens des Schwörenden betreffen und dazu geeignet sind, den Gläubiger über Zugriffsmöglichkeiten auf Vermögensstücke des Schuldners irrezuführen (vgl. BGHSt 8, 399; 11, 223 [BGH 05.02.1958 - 4 StR 704/57]; 14, 345) [BGH 10.06.1960 - 2 ARs 76/60].
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht